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   OVG Niedersachsen, 27.10.2014 - 5 LA 106/14   

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https://dejure.org/2014,32249
OVG Niedersachsen, 27.10.2014 - 5 LA 106/14 (https://dejure.org/2014,32249)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.10.2014 - 5 LA 106/14 (https://dejure.org/2014,32249)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Oktober 2014 - 5 LA 106/14 (https://dejure.org/2014,32249)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Hinreichende Plausibilität einer Kostenermittlung über zurückgeforderte Ausbildungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Plausibilität einer Kostenermittlung über zurückgeforderte Ausbildungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SG § 56 Abs. 4 S. 3
    Hinreichende Plausibilität einer Kostenermittlung über zurückgeforderte Ausbildungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 188
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 105.74

    Vorzeitige Entlassung eines Soldaten auf Antrag - Kostenerstattung für ein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2014 - 5 LA 106/14
    Der Gesetzgeber führt regelmäßig eine Härtevorschrift ein, um von den Regelvorschriften nicht erfassten Ausnahmefällen und Grenzsituationen Rechnung tragen zu können (BVerwG, Urteil vom 11.2.1977 - BVerwG 6 C 105.74 -, juris Rn. 28).

    11 Eine besondere Härte im Sinne des § 56 Abs. 4 Satz 3 SG kann dann vorliegen, wenn der von dem Soldaten durch die Spezialausbildung erlangte, nach pauschalierten Durchschnittssätzen ermittelte Vorteil für das spätere Berufsleben in einem vom Gesetzgeber nicht gewollten Missverhältnis zu den durch das Studium oder die Fachausbildung entstandenen Kosten steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.2.1977 - 6 C 105.74 -, juris Rn. 32).

    Eine besondere Härte im Sinne des § 56 Abs. 4 Satz 3 SG kann aber für ausgeschiedene Soldaten, die nicht den Kriegsdienst verweigert haben, dann vorliegen, wenn der von dem Soldaten durch die Spezialausbildung erlangte, nach pauschalierten Durchschnittssätzen ermittelte Vorteil für das spätere Berufsleben in einem vom Gesetzgeber nicht gewollten Missverhältnis zu den durch das Studium oder die Fachausbildung entstandenen Kosten steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.2.1977 - 6 C 105.74 -, juris Rn. 32).

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2014 - 5 LA 106/14
    Bei der Ermittlung des durch die Spezialausbildung erlangten Vorteils für das spätere Berufsleben ist zudem der erhebliche Wert zu berücksichtigen, den die durch die Ausbildung erworbenen privatwirtschaftlich nutzbaren Spezialkenntnisse und -fähigkeiten für den ehemaligen Soldaten darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.2.1977 - BVerwG 6 C 135.74 -, juris Rn. 52; vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 22.1.2013, a. a. O., S. 16 UA).

    Bei der Ermittlung des durch die Spezialausbildung erlangten Vorteils für das spätere Berufsleben ist zudem der erhebliche Wert zu berücksichtigen, den die durch die Ausbildung erworbenen privatwirtschaftlich nutzbaren Spezialkenntnisse und -fähigkeiten für den ehemaligen Soldaten darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.2.1977 - BVerwG 6 C 135.74 -, juris Rn. 52; vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 22.1.2013, a. a. O.).

  • BVerwG, 02.07.1996 - 2 B 49.96

    Recht der Soldaten: Verfassungsmäßigkeit der Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2014 - 5 LA 106/14
    15 ff. und Beschluss vom 2.7.1996 - BVerwG 2 B 49.96 -, juris Rn. 7) müssen lediglich anerkannte Kriegsdienstverweigerer die Kosten ihrer Ausbildung nur im Umfang des geldwerten Vorteils erstatten, der ihnen aus der genossenen Fachausbildung für ihr weiteres Berufsleben real und nachprüfbar verblieben ist.Dieser Vorteil besteht in den ersparten Kosten, die der als Kriegsdienstverweigerer anerkannte Soldat in Ausbildungseinrichtungen außerhalb der Bundeswehr hätte aufwenden müssen, um die während der Ausbildung bei der Bundeswehr gewonnenen und in seinem weiteren Berufsleben verwertbaren Spezialkenntnisse und -fähigkeiten zu erlangen.
  • BVerwG, 29.03.1979 - 2 C 16.77

    Konkretisierung der Sorgepflicht des Dienstherrn durch eine Härteklausel -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2014 - 5 LA 106/14
    "Besondere Härte" ist ein gerichtlich voll überprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff (BVerwG, Urteil vom 29.3.1979 - BVerwG 2 C 16.77 -, Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12 S. 52).
  • VG Osnabrück, 23.04.2015 - 3 A 39/14

    Ausbildungskosten; Entlassung; Fachausbildung; Fahrerlaubnis; Führerschein;

    Mehr soll und darf bei verfassungskonformer Auslegung des Gesetzes nicht abgeschöpft werden (BVerwG, Urteil vom 30.03.2006 - 2 C 19.05 -, ZLW 2007, 288, juris, Rn. 15-20 m.w.N.; Parallelentscheidung: - 2 C 18.05 -, Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3, juris; Beschluss vom 22.07.1996 - 2 B 49.96 -, DVBl 1996, 1152, juris, Rn. 7; Nds. OVG, Beschluss vom 27.10.2014 - 5 LA 106/14 -, juris, Rn. 12).

    Die Darlegungslast für die Aufschlüsselung der zurückgeforderten Ausbildungskosten trägt nach der allgemeinen Darlegungs- und Beweislastregel, wonach derjenige, der einen Anspruch geltend macht, die anspruchsbegründenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat, die Beklagte (Nds. OVG, Beschluss vom 27.10.2014 - 5 LA 106/14 -, juris, Rn. 5 ff.).

  • VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.769

    Rückforderung von Ausbildungskosten nach Entlassung aus der Bundeswehr wegen

    Der Begriff "besondere Härte" im Sinne des § 56 Abs. 4 Satz 3 SG setzt ausweislich der vorgenannten Grundsätze außergewöhnliche Umstände und damit einen atypischen Sachverhalt voraus, da die Vorschrift als Regelfall von der Erstattung der vollen Ausbildungskosten ausgeht, sofern der Soldat auf Zeit nicht für die Zeit in der Bundeswehr blieb, zu der er sich ursprünglich verpflichtete (NdsOVG, B.v. 27.10.2014 - 5 LA 106/14 - juris Rn. 10).
  • VG Schleswig, 21.09.2017 - 12 A 34/17

    Rückforderung von Ausbildungskosten

    Der Begriff "besondere Härte" im Sinne des § 56 Abs. 4 Satz 3 SG setzt danach außergewöhnliche Umstände und damit einen atypischen Sachverhalt voraus, da die Vorschrift als Regelfall von der Erstattung der vollen Ausbildungskosten ausgeht, sofern der Soldat auf Zeit nicht für die Zeit in der Bundeswehr blieb, zu der er sich ursprünglich verpflichtete (OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.10.2014 - 5 LA 106/14 - zitiert nach juris Rn. 10).
  • VG Gelsenkirchen, 10.03.2023 - 3 K 4079/20

    Studienkosten Hochschulstudium Abbruch Härte abgebrochenes Hochschulstudium

    Die Richtigkeit der betriebswirtschaftlichen Kostenansätze, die von der Beklagten darzulegen und zu beweisen sind, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 5 LA 106/14 -, juris, Rn. 5 ff., wird durch das Vorbringen des Klägers nicht durchgreifend infrage gestellt.
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